KeyVault

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Nutzung von KeyVault

(Digitale Schlüsselverwaltung)

Anbieter: P.A.W. GmbH
Emil-Hoffmann-Straße 55–59
50996 Köln
Deutschland

Amtsgericht Köln, HRB 99709
USt-ID: DE 327 219 050
Geschäftsführer: Patrick Parijanian

Kontakt:
E-Mail: hello@schluesselmanager.com
Website: https://schluesselmanager.com

Stand: 18. Juni 2026
 
§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB”) gelten für alle Verträge zwischen der P.A.W. GmbH (nachfolgend „Anbieter”) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde”) über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform „KeyVault” zur digitalen Schlüsselverwaltung.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die cloud-basierte Software-Plattform „KeyVault” zur digitalen Verwaltung von Schlüsseln, Objekten und Personen über das Internet zur Verfügung (Software-as-a-Service).

(2) Die Funktionen und Leistungsmerkmale der Software ergeben sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters (https://schluesselmanager.com).

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Software im Rahmen des technischen Fortschritts weiterzuentwickeln und zu verbessern. Wesentliche Änderungen, die die Nutzbarkeit beeinträchtigen könnten, werden dem Kunden mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail mitgeteilt.

(4) Die Software wird ausschließlich als cloudbasierter Dienst bereitgestellt. Der Kunde erhält kein Recht zur Installation oder eigenständigen Nutzung der Software außerhalb der vom Anbieter bereitgestellten Infrastruktur.

§ 3 Vertragsschluss und Registrierung

(1) Der Vertragsschluss erfolgt durch Registrierung auf der Website des Anbieters und anschließende Buchung eines kostenpflichtigen Pakets.

(2) Mit Absenden der Registrierung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrages ab. Der Anbieter nimmt das Angebot durch Freischaltung des Benutzerkontos oder durch ausdrückliche Bestätigung per E-Mail an.

(3) Der Kunde versichert, dass alle bei der Registrierung gemachten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind. Änderungen sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verlust oder Missbrauch der Zugangsdaten ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.

§ 4 Leistungsumfang und Pakete

(1) Der Anbieter bietet verschiedene Leistungspakete an, die sich hinsichtlich Funktionsumfang, Anzahl der Objekte, Schlüssel, Benutzer und weiterer Parameter unterscheiden. Die Details ergeben sich aus der aktuellen Preisübersicht auf der Website.

(2) Die Pakete umfassen typischerweise:

  • Basic-Paket: Einstiegsfunktionen für kleine Hausverwaltungen
  • Professional-Paket: Erweiterte Basis-Funktionen für kleine bis mittlere Hausverwaltungen
  • Business-Paket: Erweiterte Funktionen inkl. NFC-Unterstützung und Eskalationsmanagement
  • Premium-Paket: Umfassende Funktionen für Großkunden

(3) Der Kunde kann jederzeit auf ein höherwertiges Paket upgraden. Ein Downgrade ist erst nach Ablauf der jeweiligen Mindestlaufzeit möglich. Bei einem Upgrade wird die Preisdifferenz anteilig für den verbleibenden Abrechnungszeitraum berechnet.

(4) Überschreitet der Kunde die Limits seines gebuchten Pakets (z. B. Anzahl Objekte, Schlüssel), behält sich der Anbieter das Recht vor, zusätzliche Gebühren zu erheben oder den Kunden zu einem Upgrade aufzufordern.

§ 5 Jahrespakete und Lifetime-Lizenzen

(1) Der Anbieter bietet neben monatlichen Abonnements auch Jahrespakete mit Rabatt sowie Lifetime-Lizenzen an. Lifetime-Lizenzen gewähren zeitlich unbegrenzten Zugang zur Software, solange der Anbieter die Plattform betreibt.

(2) Bei Buchung eines Jahrespakets erfolgt die Zahlung für 12 Monate im Voraus. Der Jahrespreis entspricht 10 Monatspreisen (2 Monate geschenkt).

(3) Lifetime-Lizenzen berechtigen zur dauerhaften Nutzung des gebuchten Pakets ohne weitere monatliche oder jährliche Zahlungen. Der Anbieter behält sich vor, Lifetime-Lizenzen nur zeitlich begrenzt oder in limitierter Stückzahl anzubieten.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, den Betrieb der Plattform bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit oder aus anderen wichtigen Gründen einzustellen. In diesem Fall endet auch die Lifetime-Lizenz ohne Anspruch auf Rückerstattung, sofern die Software mindestens 24 Monate lang zur Verfügung stand.

(5) Lifetime-Lizenzen sind nicht übertragbar und nicht erstattungsfähig.

§ 6 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website des Anbieters veröffentlichten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Zahlung erfolgt im Voraus für den gewählten Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich) per Kreditkarte über den Zahlungsdienstleister Stripe.

(3) Bei monatlicher Abrechnung wird die Gebühr jeweils am ersten Tag des Abrechnungsmonats automatisch eingezogen. Bei jährlicher Abrechnung erfolgt der Einzug am Jahrestag der Buchung.

(4) Schlägt eine Zahlung fehl, wird der Anbieter den Kunden informieren und die Zahlung erneut versuchen. Bleibt die Zahlung auch nach zwei Wochen aus, kann der Anbieter den Zugang zur Software sperren, bis die ausstehende Zahlung erfolgt ist.

(5) Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von 60 Tagen zu erhöhen. Preiserhöhungen sind auf maximal 15 % innerhalb eines Kalenderjahres (1. Januar bis 31. Dezember) begrenzt, unabhängig vom individuellen Abrechnungszeitpunkt des Kunden. Der erhöhte Preis gilt ab dem ersten Abrechnungszeitraum, der nach Ablauf der Ankündigungsfrist beginnt. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10 % innerhalb von 12 Monaten steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

(6) Bei Jahrespaketen gilt der zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarte Preis unverändert bis zum Ende der jeweils laufenden 12-monatigen Vertragslaufzeit. Eine Preiserhöhung nach Abs. 5 wirkt sich bei Jahrespaketen frühestens auf die automatische Verlängerung des Vertrags aus, nicht auf die bereits laufende Laufzeit.

§ 7 Kündigung und Rückerstattung

(1) Verträge mit monatlicher Abrechnung haben eine Laufzeit von einem Monat und verlängern sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern nicht mit einer Frist von 7 Tagen zum Monatsende gekündigt wird.

(2) Verträge mit jährlicher Abrechnung (Jahrespakete) haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Jahresende gekündigt wird.

(3) Lifetime-Lizenzen sind unbefristet und können nicht ordentlich gekündigt werden.

(4) Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail) und ist an die in § 1 genannte Kontaktadresse zu richten.

(5) Außerordentliche Kündigung durch den Kunden:

a) Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Schwerwiegender Pflichtverletzung trotz Abmahnung und angemessener Nachfrist
  • Zahlungsverzug von mehr als 2 Monaten
  • Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung aus anderen Gründen

b) Bei außerordentlicher Kündigung durch den Kunden vor Ablauf der 12-monatigen Mindestlaufzeit eines Jahrespakets erfolgt eine anteilige Rückerstattung wie folgt:

  • Berechnung: Gezahlter Jahrespreis abzüglich tatsächlich genutzte Monate zum regulären Monatspreis
Beispiel Business-Paket:
Jahrespreis: 1.490€ (entspricht 10 Monatspreisen à 149€)
Regulärer Monatspreis: 149€
Kündigung nach 3 Monaten:
→ Genutzt: 3 × 149€ = 447€
→ Rückerstattung: 1.490€ – 447€ = 1.043€

c) Verrechnung mit Hardware-Wertersatz:

Ist die Hardware-Promotion gemäß § 10 nicht ordnungsgemäß zurückgegeben worden, wird der Wertersatz gemäß § 10 Abs. 4 mit der Rückerstattung verrechnet (Aufrechnung gem. § 387 BGB).

Beispiel (Fortsetzung von oben, bei angenommenem Hardware-Neupreis von X€):
Rückerstattung vor Verrechnung: 1.043€
Wertersatz Hardware: 95 % von X€ nach 3 Monaten Nutzung (Wertminderung 20% p.a. anteilig, siehe § 10 Abs. 4b)
→ Finale Rückerstattung: 1.043€ – Wertersatz

d) Übersteigt der Wertersatz die Rückerstattung, entfällt die Rückerstattung vollständig. Eine Nachforderung erfolgt nicht.

Beispiel: Übersteigt der Wertersatz die verbleibende Rückerstattung (z. B. Rückerstattung 50€, Wertersatz X€ mit X€ > 50€)
→ Kunde erhält 0€ zurück
→ Kunde schuldet keine weitere Differenz

(6) Bei außerordentlicher Kündigung durch den Anbieter wegen Pflichtverletzung des Kunden erfolgt keine Rückerstattung.

(7) Bei Downgrade während der Mindestlaufzeit ist die Hardware-Promotion gemäß § 10 Abs. 2 zurückzugeben. Die Preisdifferenz zwischen den Paketen wird nicht erstattet.

§ 8 Verfügbarkeit und Service Level

(1) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Software von 99,5 % im Jahresmittel an (Service Level Agreement). Hiervon ausgenommen sind:

  • Geplante Wartungsarbeiten (angekündigt mindestens 48 Stunden im Voraus)
  • Höhere Gewalt
  • Ausfälle durch externe Dienstleister (z. B. Rechenzentren, Internet-Provider)
  • DDoS-Angriffe oder andere Cyberangriffe
  • Störungen aufgrund vom Kunden verursachter Fehler

(2) Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (werktags 8-18 Uhr) durchgeführt.

(3) Wird die Verfügbarkeit von 99,5 % in einem Kalendermonat unterschritten, erhält der Kunde auf Anfrage eine Gutschrift in Höhe von 10 % der monatlichen Gebühr für jeden vollen Tag der Unterschreitung. Dies stellt die ausschließliche Entschädigung für Verfügbarkeitsunterschreitungen dar.

(4) Voraussetzung für den Anspruch auf Gutschrift ist, dass der Kunde den Ausfall unverzüglich per E-Mail meldet und dieser vom Anbieter bestätigt wird.

§ 8a Technische Sicherheitsmaßnahmen und Backups

(1) Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Kundendaten, insbesondere:

  • Tägliche automatische Datenbank-Backups (Aufbewahrung: 30 Tage)
  • Wöchentliche Offline-Backups (Aufbewahrung: 30 Tage)
  • AES-256-GCM Verschlüsselung sensibler Daten
  • Zugriffskontrolle und Authentifizierung
  • Regelmäßige Sicherheitsupdates

(2) Im Falle eines Datenverlusts verpflichtet sich der Anbieter, die Daten aus dem jüngsten verfügbaren Backup innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung des Verlusts wiederherzustellen.

(3) Die vom Anbieter erstellten Backups entbinden den Kunden nicht von seiner eigenen Backup-Pflicht gemäß § 11 Abs. 4.

(4) Der Anbieter gewährleistet nicht, dass Backups in jedem Einzelfall erfolgreich wiederhergestellt werden können. Die Verantwortung für die Datensicherung liegt primär beim Kunden.

§ 9 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da diese AGB ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB gelten. Unternehmer haben nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht.

§ 10 Hardware-Promotion (Business & Premium Jahrespakete)

(1) Leihgabe mit Eigentumsübergang:

Bei Buchung eines Business- oder Premium-Jahrespakets erhält der Kunde wahlweise einen Labeldrucker oder 100 NFC-Tags als unentgeltliche Leihgabe gemäß § 598 BGB. Das Eigentum an der Hardware geht nach vollständiger Erfüllung der 12-monatigen Vertragslaufzeit auf den Kunden über.

(2) Rückgabepflicht bei vorzeitiger Beendigung:

Bei außerordentlicher Kündigung, Downgrade oder sonstiger vorzeitiger Beendigung des Jahrespakets vor Ablauf der 12-monatigen Mindestlaufzeit ist die Hardware binnen 14 Tagen nach Vertragsende in einwandfreiem Zustand an folgende Adresse zurückzusenden:

P.A.W. GmbH
Emil-Hoffmann-Straße 55–59
50996 Köln
Deutschland

Der Kunde trägt die Kosten der Rücksendung. Der Kunde kann das ursprünglich gelieferte Gerät oder ein technisch gleichwertiges aktuelles Modell mit vergleichbarem Neupreis zurückgeben.

(3) Zustand der Hardware:

Die Hardware ist in einwandfreiem, funktionsfähigem Zustand zurückzugeben. Normale Gebrauchsspuren sind zulässig. Bei Beschädigung, die über normale Gebrauchsspuren hinausgeht, sowie bei Verlust oder Diebstahl gilt Abs. 4 entsprechend.

(4) Wertersatz bei Nichtherausgabe oder Beschädigung:

Gibt der Kunde die Hardware nicht frist- und vertragsgemäß zurück oder ist sie beschädigt, schuldet er Wertersatz wie folgt:

a) Grundbetrag:

  • Originalmodell noch im Handel erhältlich: Aktueller Neupreis (UVP) des Originalmodells zum Zeitpunkt der Rückgabefrist
  • Originalmodell nicht mehr erhältlich: Neupreis eines technisch gleichwertigen aktuellen Nachfolgemodells

b) Wertminderung durch Nutzung:

Abzug von maximal 20 % pro Jahr bei normalem, vertragsgemäßem Gebrauch

Beispiel 3 Monate Nutzung (bei angenommenem Neupreis X€):
Neupreis: X€
Wertminderung: X€ × 20% × (3/12) = 0,05 × X€
Wertersatz: 0,95 × X€ (= 95 % des Neupreises)

c) Zusätzliche Wertminderung bei Beschädigung:

Bei Beschädigungen, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen:

  • Fehlende Originalverpackung: -10€
  • Kratzer, Dellen, Verschmutzung: -10% bis -30%
  • Defekte Funktionen: -30% bis -100%

(5) Verrechnung mit Rückerstattung:

Der Wertersatz wird gemäß § 7 Abs. 5 Buchst. c) mit einer etwaigen Rückerstattung verrechnet (Aufrechnung § 387 BGB). Der Kunde muss den Wertersatz nicht gesondert überweisen.

(6) Keine Rückgabe nach 12 Monaten:

Nach vollständiger Erfüllung der 12-monatigen Mindestlaufzeit geht das Eigentum an der Hardware endgültig auf den Kunden über. Der Anbieter hat kein Rückgaberecht mehr.

§ 11 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, die Software nur im Rahmen der geltenden Gesetze und dieser AGB zu nutzen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Der Kunde haftet für alle Aktivitäten, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, es sei denn, er weist nach, dass er die unbefugte Nutzung nicht zu vertreten hat.

(3) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm in der Software erfassten Daten selbst verantwortlich. Er stellt sicher, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten im Einklang mit der DSGVO und anderen datenschutzrechtlichen Vorschriften erfolgt.

(4) Backup-Pflicht (§ 254 BGB):

Der Kunde ist verpflichtet, mindestens monatlich Sicherungskopien seiner Daten aus der Software zu erstellen (CSV- oder PDF-Export aus dem Bereich “Vorgänge”). Die Software stellt hierfür entsprechende Exportfunktionen zur Verfügung.

Die Nichterfüllung dieser Backup-Pflicht stellt ein Mitverschulden im Sinne des § 254 BGB dar und kann bei Datenverlust zu einer Kürzung oder zum vollständigen Entfall von Schadensersatzansprüchen führen.

(5) Schadensminderungspflicht:

Der Kunde ist verpflichtet, bei einem Datenverlust unverzüglich Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen (§ 254 BGB). Unverhältnismäßige Maßnahmen wie der vorsorgliche Austausch aller Schlösser ohne Nachweis eines tatsächlichen Missbrauchs sind nicht erstattungsfähig.

Der Kunde hat zunächst:

  • Eigene Backups zu nutzen
  • Daten aus physischen Unterlagen (Schlüsselbücher, Quittungen) zu rekonstruieren
  • Schlüsselinhaber zu kontaktieren und den aktuellen Status abzufragen
  • Schlossaustausch nur bei nachgewiesenem Missbrauch oder konkret belegter Gefahr vorzunehmen
§ 12 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

(1) Alle Rechte an der Software, einschließlich Quellcode, Design, Dokumentation und Markenrechten, verbleiben beim Anbieter oder dessen Lizenzgebern.

(2) Der Kunde erhält ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software für die Dauer des Vertragsverhältnisses.

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt:

  • Die Software zu dekompilieren, zu reverse-engineeren oder anderweitig zu analysieren
  • Die Software zu vervielfältigen, zu verändern oder abgeleitete Werke zu erstellen
  • Die Software an Dritte weiterzugeben oder zu vermieten
  • Urheberrechtsvermerke oder andere Schutzvermerke zu entfernen

(4) Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, die vom Kunden eingegebenen Daten zum Zweck der Vertragserfüllung zu speichern und zu verarbeiten.

(5) Referenznennung: Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden namentlich als Referenzkunden auf seiner Website sowie in sonstigen Marketingmaterialien zu nennen. Die Nennung beschränkt sich auf den Firmennamen und die Art der Nutzung (z. B. „nutzt KeyVault zur digitalen Schlüsselverwaltung”); weitergehende Angaben, insbesondere vertrauliche Informationen gemäß § 15, bleiben davon unberührt. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich per E-Mail an hello@schluesselmanager.com widersprechen. Nach Eingang des Widerspruchs entfernt der Anbieter die Nennung binnen 14 Kalendertagen.

§ 13a Zugriffs- und Supportrechte des Anbieters

(1) Zugriffsrecht:

Der Anbieter ist berechtigt, jederzeit ohne vorherige Ankündigung auf Kundenkonten, Standortkonten und alle damit verbundenen Daten zuzugreifen, soweit dies für einen der folgenden Zwecke erforderlich ist:

  • a) Bearbeitung von Support- und Serviceanfragen des Kunden,
  • b) Diagnose und Behebung technischer Störungen oder Fehlfunktionen,
  • c) Gewährleistung der Systemsicherheit, Erkennung und Abwehr von Missbrauch,
  • d) Erfüllung gesetzlicher oder behördlicher Pflichten,
  • e) Wartung, Weiterentwicklung und Qualitätssicherung der Plattform,
  • f) Durchführung von Sicherheits- und Funktionsprüfungen.

Die Aufzählung unter a) bis f) ist nicht abschließend. Der Anbieter entscheidet nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen, ob ein Zugriffsanlass vorliegt.

(2) Protokollierung:

Alle Zugriffe und die dabei vorgenommenen Aktionen werden automatisiert protokolliert (Zeitpunkt, ausführende Person, betroffenes Konto, Art der Aktion). Der Anbieter bewahrt diese Protokolle für die Dauer von 12 Monaten auf. Eine aktive Benachrichtigung des Kunden über einzelne Zugriffe erfolgt nicht; der Anbieter ist jedoch berechtigt, dem Kunden auf ausdrückliche schriftliche Anfrage Auskunft über Zugriffe auf sein Konto zu erteilen.

(3) Manuelle Anpassungen:

Nimmt der Anbieter auf Wunsch des Kunden oder im Rahmen des Supports manuelle Anpassungen an Konditionen, Limits oder Konfigurationen vor, werden diese mit Zeitpunkt, altem und neuem Wert sowie dem Anlass dokumentiert. Solche Anpassungen begründen keinen Anspruch des Kunden auf künftige gleichartige Anpassungen.

(4) Haftungsausschluss für Supportzugriffe:

Für Schäden, die im Rahmen eines Zugriffs nach Abs. 1 entstehen, haftet der Anbieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen gilt § 13 dieser AGB (allgemeiner Haftungsausschluss). Der Kunde ist verpflichtet, vor einer Support-Anfrage, die einen Datenzugriff erfordert, eigene Datensicherungen vorzunehmen, soweit ihm dies zumutbar ist.

(5) Super-Admin-Klient: Wirkung für Standorte:

Der Super-Admin-Klient erteilt durch Zustimmung zu diesen AGB auch im Namen aller von ihm angelegten Standorte die Zustimmung zu den Zugriffsrechten des Anbieters nach Abs. 1 bis 4. Der Super-Admin-Klient ist verpflichtet sicherzustellen, dass Standortnutzer über die Zugriffsrechte des Anbieters informiert sind.

§ 13 Haftung

(1) Unbeschränkte Haftung:

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet der Anbieter nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Übernahme ausdrücklicher Garantien oder arglistigem Verschweigen von Mängeln unbeschränkt.

(2) Haftung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten:

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Als Kardinalpflichten gelten insbesondere:

  • Bereitstellung der Software gemäß § 8
  • Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben
  • Erstellung und Aufbewahrung von Backups gemäß § 8a

(3) Haftungsobergrenzen:

Die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist – soweit nicht bereits nach Abs. 2 ausgeschlossen – der Höhe nach begrenzt auf:

  • 12 Monate der vom Kunden gezahlten monatlichen Gebühr, oder
  • bei Jahresverträgen: die vom Kunden gezahlte Jahresgebühr
  • bei Lifetime-Lizenzen: den vom Kunden einmalig gezahlten Lifetime-Preis

In jedem Fall ist die Haftung pro Schadensereignis auf maximal 50.000 EUR begrenzt.

(4) Besondere Regelungen für Datenverlust:

Bei Datenverlust haftet der Anbieter nur für solche Schäden, die auch bei ordnungsgemäßer Erfüllung der Backup-Pflicht des Kunden gemäß § 11 Abs. 4 entstanden wären.

Erstattungsfähig sind ausschließlich nachgewiesene Kosten für:

  • Manuelle Rekonstruktion von Daten aus vorhandenen Exporten
  • Abgleich mit physischen Unterlagen (Schlüsselbücher, Quittungen)
  • Angemessene Kommunikation mit Schlüsselinhabern zur Statusabfrage

NICHT erstattungsfähig sind:

  • Vorsorglicher Austausch von Schlössern ohne Nachweis eines tatsächlichen Missbrauchs oder einer konkreten Gefahr
  • Entgangener Gewinn
  • Reputationsschäden
  • Folgeschäden durch unverhältnismäßige Maßnahmen
  • Jegliche Kosten, die durch Erfüllung der Backup-Pflicht vermeidbar gewesen wären

(5) Ausschluss der Haftung:

Die Haftung ist ausgeschlossen für:

a) Schäden aus der Verletzung von Nebenpflichten, die nicht Kardinalpflichten sind

b) Mittelbare Schäden und Folgeschäden, soweit sie nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden

c) Schäden, die auf fehlenden oder unzureichenden Backups des Kunden beruhen (§ 254 BGB)

d) Schäden durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder behördliche Maßnahmen

e) Schäden, die durch Fehlbedienung, mangelhafte Wartung oder unsachgemäße Nutzung durch den Kunden entstehen

f) Schäden durch versehentliches Löschen von Daten durch autorisierte Benutzer des Kunden

g) Schäden durch Cyberangriffe (DDoS, Hacking, Ransomware), sofern der Anbieter angemessene Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat

(6) Beweislast:

Der Anbieter trägt die Beweislast dafür, dass die Backups gemäß § 8a ordnungsgemäß erstellt und funktionsfähig waren.

Der Kunde trägt die Beweislast dafür, dass er seine Backup-Pflicht gemäß § 11 Abs. 4 erfüllt hat. Kann der Kunde dies nicht nachweisen, wird sein Verschulden gemäß § 254 BGB vermutet.

(7) Verjährung:

Ansprüche des Kunden verjähren – soweit nicht in Abs. 1 etwas anderes bestimmt ist – innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

(8) Abgeltungswirkung bei Rückerstattung:

Erstattet der Anbieter dem Kunden infolge eines Systemausfalls, Datenverlusts oder einer sonstigen technischen Störung die für den betroffenen Zeitraum anteilig gezahlten Nutzungsgebühren vollständig zurück, gilt dies als abschließende Regelung für alle aus diesem Ereignis resultierenden Ansprüche des Kunden. Dies gilt nicht, soweit die Störung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters beruht oder die Haftung nach Abs. 1 unbeschränkt ist.

§ 14 Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und der vom Kunden erfassten Personen ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO.

(2) Details zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters, die unter https://schluesselmanager.com/datenschutz abrufbar ist.

(3) Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.

(4) Der Kunde ist als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO verpflichtet, die von ihm in der Software erfassten Personen über die Datenverarbeitung zu informieren und deren Einwilligung einzuholen, soweit erforderlich.

§ 14a Versicherungsempfehlung

(1) Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Software KeyVault ein Verwaltungswerkzeug darstellt und keine Versicherung gegen Schäden aus Schlüsselverlust, Datenverlust oder sonstigen betrieblichen Risiken ersetzt.

(2) Dem Kunden wird dringend empfohlen, eine angemessene Versicherungsdeckung abzuschließen, insbesondere:

  • Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Cyber-Versicherung (inklusive Datenverlust)
  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
  • Schlüsselverlust-Versicherung

(3) Verhältnismäßigkeit:

Eine Software-Nutzungsgebühr von 69 EUR bis 199 EUR pro Monat kann keine Haftungsabdeckung für potenzielle Schäden in Millionenhöhe bieten. Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Absicherung seiner betrieblichen Risiken.

(4) Die Haftungsbeschränkungen gemäß § 13 bleiben hiervon unberührt.

§ 15 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur zum Zweck der Vertragserfüllung zu verwenden.

(2) Als vertraulich gelten insbesondere:

  • Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
  • Technische Unterlagen und Know-how
  • Kundendaten und personenbezogene Daten
  • Preise, Konditionen und Vertragsdetails

(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:

  • Zum Zeitpunkt der Offenbarung bereits öffentlich bekannt waren
  • Nachweislich rechtmäßig von Dritten erlangt wurden
  • Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen

(4) Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages für die Dauer von 5 Jahren fort.

§ 16 Änderungen der AGB

(1) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 60 Tagen zu ändern. Die geänderten AGB werden dem Kunden per E-Mail zugesandt.

(2) Widerspricht der Kunde den geänderten AGB nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Der Anbieter wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf diese Folge ausdrücklich hinweisen.

(3) Widerspricht der Kunde fristgerecht, kann der Anbieter den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen kündigen.

§ 17 Übertragung von Rechten und Pflichten

(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters auf Dritte zu übertragen.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, sofern die berechtigten Interessen des Kunden gewahrt bleiben.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Dies gilt auch für eine Änderung dieser Formklausel.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame und durchführbare zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Köln.

(5) Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 19 Kontakt und Support

(1) Der Anbieter bietet Support per E-Mail an die Adresse: hello@schluesselmanager.com

(2) Die Support-Reaktionszeiten variieren je nach gebuchtem Paket:

  • Professional: 48 Stunden (Werktage)
  • Business: 24 Stunden (Werktage)
  • Premium: 4 Stunden (Werktage), zusätzlich telefonischer Support

(3) Support-Anfragen werden während der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 9:00 – 17:00 Uhr MEZ, außer an gesetzlichen Feiertagen in Nordrhein-Westfalen) bearbeitet.

§ 20 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die AGB als lückenhaft erweisen.

§ 20a Sonderbestimmungen für Super-Admin-Klienten

(1) Geltungsbereich und Vorrang:

Die Bestimmungen dieses Paragraphen gelten ausschließlich für Verträge mit Super-Admin-Klienten im Sinne von § 1a dieser AGB. Bei Widersprüchen zwischen diesem Paragraphen und den übrigen Bestimmungen dieser AGB gehen die Regelungen dieses Paragraphen vor.

(2) Storno-Frist bei Buchung von Zusatzstandortplätzen — SEPA-Ausnahme:

Erfolgt innerhalb von 48 Stunden nach Buchung eines Zusatzstandortplatzes kein Zahlungsversuch, wird die Buchung automatisch storniert und der Standortplatz freigegeben. Befindet sich zum Zeitpunkt des Ablaufs der 48-Stunden-Frist eine Zahlung nachweislich in Bearbeitung — insbesondere bei SEPA-Lastschrift oder sonstigen Zahlungsarten mit systembedingt verzögerter Abwicklung — wird die Buchung nicht storniert. Die Storno-Automatik pausiert in diesem Fall bis zum endgültigen Abschluss des Zahlungsvorgangs. Schlägt die Zahlung danach fehl, wird die Buchung unverzüglich storniert. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Verzögerungen, die durch die Zahlungsinfrastruktur des Zahlungsdienstleisters entstehen.

(3) Datenlöschung und Datenexport bei Vertragsende:

Bei endgültiger Beendigung des Vertrags mit dem Super-Admin-Klienten gelten folgende Regelungen für alle dem Super-Admin-Klienten zugeordneten Standorte:

  • Der Super-Admin-Klient hat innerhalb von 30 Kalendertagen nach Vertragsende die Möglichkeit, einen vollständigen Datenexport aller Standortdaten in maschinenlesbarem Format (CSV/ZIP) zu veranlassen.
  • Nach Ablauf der Exportfrist werden sämtliche Daten aller Standorte aus den Produktivsystemen unwiderruflich gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
  • Gesetzlich aufbewahrungspflichtige Daten (insbesondere Rechnungen, steuerrelevante Audit-Logs) werden für die gesetzliche Aufbewahrungsdauer gesperrt gespeichert und anschließend gelöscht. Während der Sperrung sind diese Daten nicht produktiv nutzbar.
  • Deaktivierung oder Archivierung einzelner Standorte während der laufenden Vertragslaufzeit begründet keine vorzeitige Löschpflicht; die Daten des deaktivierten Standorts bleiben bis zum Vertragsende erhalten.
  • Der Super-Admin-Klient ist verantwortlich dafür, dass alle betroffenen Standorte über das bevorstehende Vertragsende und die Exportmöglichkeit informiert werden. Der Anbieter schuldet keine gesonderte Benachrichtigung einzelner Standorte.

(4) Downgrade — Differenzierte Blockierungsregeln und Stichtags-Nachprüfung:

Ein Wechsel in ein kleineres Jahrespaket (Downgrade) wird zum Ende des laufenden Jahresabrechnungszeitraums wirksam. Folgende Regelungen gelten:

  • Harte Blockierung: Ein Downgrade wird abgelehnt, wenn zum Zeitpunkt der Beantragung die Anzahl aktiver Schlüssel, Objekte, Nutzer oder Standorte die Limits des Zielpakets überschreitet. Der Kunde muss zunächst selbst aufräumen, bevor der Downgrade-Antrag angenommen wird.
  • Hinweis ohne Blockierung: Bei Überschreitung von Historientagen, monatlichen Vorgängen oder Download-Kontingenten des Zielpakets erfolgt ein Hinweis; der Downgrade wird nicht blockiert. Der Kunde akzeptiert, dass nach Wirksamwerden des Downgrades nur noch die im neuen Paket enthaltenen Kontingente nutzbar sind.
  • Stichtags-Nachprüfung: Am Tag des Wirksamwerdens des Downgrades (Jahreszyklusende) prüft das System erneut, ob die harten Blockierungskriterien noch erfüllt sind. Hat der Kunde in der Zwischenzeit neue Standorte, Schlüssel, Objekte oder Nutzer angelegt, die das Zielpaket überschreiten, wird der Downgrade automatisch ausgesetzt und der Kunde informiert. Bereits gezahlte Beträge für das laufende Jahr werden nicht erstattet.
  • Kein automatisches Deaktivieren oder Archivieren: Der Anbieter wird im Rahmen eines Downgrades zu keinem Zeitpunkt automatisch Standorte, Schlüssel, Objekte, Nutzer oder sonstige Kundendaten deaktivieren oder archivieren. Die Anpassung an das neue Paket obliegt ausschließlich dem Kunden.

(5) Upgrade — Limit-Anhebung für alle Standorte:

Bei einem Wechsel in ein größeres Jahrespaket (Upgrade) werden die Limits (Objekte, Schlüssel, Nutzer, Historientage, Vorgänge, Exporte) aller dem Super-Admin-Klienten zugeordneten Standorte entsprechend den Konditionen des neuen Pakets angehoben. Die Anhebung erfolgt automatisiert für alle Standorte und wird im Audit-Log dokumentiert. Individuelle Sonderkonditionen einzelner Standorte, die durch den Anbieter manuell festgelegt wurden, bleiben von der automatischen Limit-Anhebung unberührt und werden nicht überschrieben. Ein Upgrade ersetzt das gesamte Jahrespaket; einzeln gebuchte Zusatzstandortplätze werden im neuen Paket aufgerechnet, soweit das neue Paket diese abdeckt.

(6) Einschränkung der Mehrfach-Zugehörigkeit von Nutzern:

Jede Login-E-Mail-Adresse ist systemweit eindeutig und kann in der aktuellen Produktversion ausschließlich einer Organisation zugeordnet sein. Ein Nutzer, der bereits einen eigenen Admin-Klient-Account besitzt, kann nicht gleichzeitig als Standort-Nutzer unter einem Super-Admin-Klienten registriert werden. Der Anbieter behält sich vor, diese Einschränkung in künftigen Produktversionen aufzuheben.

(7) Keine automatische Umwandlung bestehender Kunden:

Bestehende Admin-Klienten (normale Standardkunden) werden nicht automatisch in Super-Admin-Klienten umgewandelt. Eine Umwandlung ist in der aktuellen Produktversion nicht als Self-Service verfügbar und kann ausschließlich manuell durch den Anbieter vorgenommen werden. Ein Anspruch auf Umwandlung besteht nicht. Der Anbieter behält sich vor, diese Funktion in künftigen Produktversionen als optionalen Upgrade-Pfad bereitzustellen.

(8) Keine standortübergreifenden operativen Auswertungen:

Das Super-Admin-Klient-Dashboard stellt ausschließlich aggregierte Verwaltungsdaten bereit (Anzahl aktiver, inkludierter, verbleibender und zusätzlich bezahlter Standortplätze). Operative Gesamtauswertungen über alle Standorte hinweg (z. B. standortübergreifende Schlüsselhistorien, konsolidierte Vorgangsberichte, aggregierte Exportfunktionen) sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs und begründen keinen vertraglichen Anspruch des Kunden.

(9) Keine Staffelpreise für Zusatzstandortplätze:

Zusatzstandortplätze werden zu einem einheitlichen Preis pro Standortplatz berechnet, unabhängig von der Gesamtanzahl der gebuchten Zusatzplätze. Mengenrabatte oder Staffelpreise für Zusatzstandortplätze sind nicht Bestandteil des Standardangebots. Individuelle Konditionen können ausschließlich durch gesonderte schriftliche Vereinbarung mit dem Anbieter getroffen werden.

(10) Anzahlungsregelung (soweit vereinbart):

Soweit der Anbieter mit dem Super-Admin-Klienten individuell eine Anzahlung vereinbart, gilt: Die Anzahlung beträgt den vereinbarten Prozentsatz des aktuellen Jahresbetrags zum Zeitpunkt der ersten Rechnung. Nach vollständiger Zahlung des Restbetrags wird das Jahrespaket aktiviert. Die Anzahlung wird vollständig auf den Gesamtbetrag angerechnet; es entstehen keine zusätzlichen Kosten durch die Ratenzahlung. Kommt der Kunde seiner Pflicht zur Zahlung des Restbetrags nicht nach, verbleibt die Anzahlung beim Anbieter als Aufwandsentschädigung; ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch des Anbieters bleibt unberührt.

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